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   VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06   

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https://dejure.org/2010,53495
VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06 (https://dejure.org/2010,53495)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26.03.2010 - 12 K 1429/06 (https://dejure.org/2010,53495)
VG Potsdam, Entscheidung vom 26. März 2010 - 12 K 1429/06 (https://dejure.org/2010,53495)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Gegen mittelbare Auswirkungen, die von Eingriffen in das staatliche Schulwesen ausgehen, schützt die Privatschulfreiheit des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG nicht (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3/06 - NVwZ 2007, 958 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314, 319 f.).

    Wie bereits dargelegt, ist der Staat durch die Privatschulfreiheit nicht gehindert, einen beruflichen Bildungsgang aus dem öffentlichen Schulwesen auszugliedern, auch wenn sich diesem bisher private Ersatzschulen gewidmet haben (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 a. a. O.).

  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71

    Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Nur in diesem Umfang sind Einrichtung und Bestand der privaten Ersatzschule durch Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG, wonach das Recht zur Errichtung privater Schulen gewährleistet ist, geschützt (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 -, BVerfGE 37, 314 (319); Niehues/Rux, Schul- und Prüfungsrecht Band 1, 4. Auflage, Rdnr. 945 f.).

    Gegen mittelbare Auswirkungen, die von Eingriffen in das staatliche Schulwesen ausgehen, schützt die Privatschulfreiheit des Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG nicht (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 6 BN 3/06 - NVwZ 2007, 958 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314, 319 f.).

  • BVerwG, 25.10.1977 - 7 B 52.76

    Private Ingenieurschule - Widerruf der staatlichen Anerkennung - Ersatzschule -

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Zudem kann eine Ersatzschule, die wegen des Akzessorietätsprinzips diesen Bildungsgang nicht mehr anbieten und deswegen als Ersatzschule nicht mehr weiter betrieben werden kann, als Ergänzungsschule (§ 125 BbgSchulG) fortgesetzt werden, sodass die getätigten wirtschaftlichen Aufwendungen nicht grundlegend entwertet sind und ein Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1977 - VII B 52.76 -, zitiert nach juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2007 a. a. O., vgl. auch Beschluss vom 17. Februar 2006 - OVG 8 N 61.04 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - 8 N 61.04

    Widerruf der staatlichen Anerkennung einer Ergänzungsschule als Berufsfachschule;

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Zudem kann eine Ersatzschule, die wegen des Akzessorietätsprinzips diesen Bildungsgang nicht mehr anbieten und deswegen als Ersatzschule nicht mehr weiter betrieben werden kann, als Ergänzungsschule (§ 125 BbgSchulG) fortgesetzt werden, sodass die getätigten wirtschaftlichen Aufwendungen nicht grundlegend entwertet sind und ein Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1977 - VII B 52.76 -, zitiert nach juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2007 a. a. O., vgl. auch Beschluss vom 17. Februar 2006 - OVG 8 N 61.04 -).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Schutz und Förderung von Ersatzschulen müssen daher so ausgestaltet sein, dass auch Neugründungen möglich bleiben (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05

    Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle

    Auszug aus VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
    Die vom Beklagten zur Begründung der Befristung der Verordnung angestellten Erwägungen sind angesichts der dem Beklagten eingeräumten weiten Einschätzungs- und Beurteilungsprärogative im Bereich der Schulorganisation (vgl. dazu OVG Magdeburg, Urteil vom 22. Juni 2006 - 3 K 3/05 -, zitiert nach juris) nicht zu beanstanden.
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